Welche Leistungen gibt es?
Das Land greift gleich mehrfach unter die Arme und unterstützt Familien finanziell in den folgenden sechs Bereichen: bei den Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten, beim Kauf der Schulausstattung, bei Beförderungskosten zur Schule, bei den Kosten für das Mittagessen, bei den Kosten für Vereins- und Kulturangebote und bei den Kosten für Lernförderung, d.h. gezielte Nachhilfe, Hausaufgabenbetreuung und Prüfungsvorbereitung.
Letzteres wird vor Allem dann benötigt, wenn die von den Eltern/ Erziehungsberechtigten gewünschten Lernerfolge ausbleiben, die Schule nicht weiterhelfen kann oder sogar die Versetzung in die nächste Klassenstufe gefährdet ist. Gerade SchülerInnen aus größeren Familien, SchülerInnen aus Familien, in denen auch die Kinder im Haushalt mit anpacken müssen, oder SchülerInnen deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sind manchmal auf Unterstützung in Form von gezielter Nachhilfe und Hausaufgabenbetreuung angewiesen. Wenn der Familie die Geldmittel für den Nachhilfeunterricht fehlen, der womöglich für mehrere in der Familie lebenden Kinder benötigt wird, können die Kosten für die Nachhilfe im Rahmen des Bildungs- und Teilhabeprogramms übernommen werden. Das Land übernimmt die erforderlichen Kosten einer geeigneten, das schulische Angebot ergänzenden Lernförderung, wenn die Schule nicht weiterhelfen kann und Nachhilfe notwendig wird, da kein Kind von einer notwendigen Lernförderung ausgeschlossen werden sollte.
Nachhilfe über NachhilfePass
NachhilfePass ist hierbei der Ansprechpartner für gezielten Nachhilfeunterricht, intensive Prüfungsvorbereitung und umfangreiche Hausaufgabenbetreuung. Wir bieten Familien und Schülern aller Klassenstufen Nachhilfe in den folgenden Fächern an: Deutsch, Mathematik, Englisch, Physik, Chemie, Latein, Biologie, Spanisch, Französisch, Geschichte, Erdkunde, LRS und BWL.
Unsere Mission ist es, Schülern mit Nachhilfebedarf schnell einen passenden Nachhilfelehrer in der Umgebung vorstellen zu können. Über unsere hochmoderne Onlineplattform vermitteln wir Studenten an Schüler als Nachhilfelehrer.
Wie läuft die Vermittlung eines Nachhilfelehrers ab?
Nach der Erstellung des Kunden-Accounts und der Anmeldung des Schülers machen wir uns direkt auf die Suche nach einem passenden Nachhilfelehrer. Diesen finden wir in der Regel innerhalb von einer Stunde. Den Nachhilfelehrer zu wechseln ist gar kein Problem. NachhilfePass sucht dann einfach kostenlos jemand Neues. Bei dem ersten Kennenlerntermin können Sie mit dem Nachhilfelehrer flexibel die Terminplanung vornehmen. Sie entscheiden wann die online stattfinden ist Ihrer Wahl. Die monatliche Anzahl an Nachhilfestunden ist natürlich auch wichtig für Ihr Kind. Hierbei arbeiten wir mit unseren 3 verschiedenen NachhilfePässen. Je nach Unterstützungsbedarf und bewilligtem Leistungsumfang wählen Sie den passenden NachhilfePass: GoldPass SilberPass oder BronzePass. Da die Kosten vom Bildungs- und Teilhabeprogramm getragen werden, können Sie voll und ganz gemäß dem benötigten Förderbedarf Ihres Kindes eine Wahl treffen. Sie können nicht verwendete Stunden auch mit in den Folgemonat nehmen und flexibel das geförderte Fach wechseln, je nach dem aktuellen Bedarf Ihres Kindes.
Weitere Angebote von NachhilfePass
Ihr Kind braucht zwar keine Nachhilfe, jedoch steht das Abitur oder eine andere wichtige Prüfung vor der Tür? NachhilfePass bietet auch kurzfristig individuelle Prüfungsvorbereitung unter Anleitung von qualifizierten Tutoren an. In intensiven Sitzungen gehen unsere Tutoren gezielt auf den Prüfungsstoff ein, in dem Ihr Kind Unterstützung benötigt. Außerdem unterstützen wir Schüler, die Hilfe beim Planen und Erledigen von Hausaufgaben benötigen. Unsere Hausaufgabenbetreuung ist persönlich auf die Bedürfnisse und Probleme Ihres Kindes zugeschnitten und unsere studentischen Betreuer helfen Ihrem Kind dabei, die Hausaufgaben zu strukturieren, diese zu planen und gut in den Alltag einzuarbeiten.
Wer hat Anspruch auf die Förderung von Nachhilfe/ Lernförderung und andere Leistungen?
Jede Familie, der Leistungen nach dem SGB II, wie etwa Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld zustehen, hat Anspruch auf Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket. Auch betroffen sind Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe nach dem SGB XII. Egal, ob Ihnen oder Ihren Kindern Leistungen zustehen: Sie haben Anspruch auf Lernförderung/ Nachhilfe.
Wie können die Lernförderung und andere Leistungen beantragt werden?
Um es Familien so einfach wie möglich zu machen, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten, besteht der Antrag für das gesamte Bildungs- und Teilhabepaket aus nur einem einzigen Blatt. Für einzelne Leistungen, wie beispielsweise die Lernförderung, ist lediglich ein zusätzlicher Fragebogen auszufüllen. Hierbei ist zu beachten, dass die rechtzeitige Beantragung der Leistungen wichtig ist, damit sie auch zum gewünschten bzw. benötigten Zeitpunkt in Anspruch genommen werden können und den SchülerInnen in vollem Umfang zugutekommen. Eine rechtzeitige Beantragung ist dann erfüllt, wenn Sie Leistungen beantragen, bevor der Bedarf geltend gemacht wird. Für die Beantragung von Leistungen benötigen die Ansprechpartner Bescheinigungen und/oder Dokumente von den Antragsstellern. Welche das sind, erfahren Sie bei der Antragsstellung. Wenn Sie schon eine ganz bestimmte Leistung im Auge haben, wie zum Beispiel gezielter Nachhilfeunterricht in Mathe von zuhause, können Sie sich direkt bei den jeweilig zuständigen Stellen erkundigen. Hier finden Sie das Antragsformular. Falls Sie für Ihr Kind Lernförderung in Betracht ziehen, unterstützt NachhilfePass Sie gerne bei der Beantragung eines Bildungsgutscheins.
Wo werden Leistungen beantragt und wer ist der Ansprechpartner?
Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe können sich einfach an ihr Jobcenter wenden, um Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen. Wer Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe erhält sollte sich an die Stadt- oder Landkreisverwaltung wenden. Auf der Seite Anlaufstellen für Antragsstellung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie genauere Informationen zu den jeweils zuständigen Stellen.
Wie erfolgt die Bezahlung?
Sobald der Antrag von der zuständigen Stelle geprüft, bewilligt und die Höhe der erwünschten Leistung festgelegt wurde, wird die bewilligte Leistung in den meisten Fällen direkt an den Verein, die Musikschule, die Kantine oder die Nachhilfeschule überwiesen. Wenn die Familie beispielsweise die Kosten für den Nachhilfeunterricht bezahlt bekommt, braucht sie sich um nichts weiter zu kümmern, als die optimale Terminfindung mit dem Nachhilfelehrer und die Entscheidung, ob die Nachhilfe zuhause oder an einem anderen Ort stattfinden wird. Ausnahmen sind das Schulbedarfspaket und die Schülerbeförderung. Hierfür werden die Geldmittel direkt an die Familie ausgezahlt.
Wo erhalte ich mehr Informationen (in verschiedenen Sprachen)?
Sie möchten sich genauer über die einzelnen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket informieren? Dann haben Sie gleich mehrere Möglichkeiten:
Außerdem können Sie sich natürlich direkt an Ihren Ansprechpartner wenden. Falls Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, ist das Jobcenter ihr Ansprechpartner. Für Empfänger von Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe ist die Stadt- bzw. Kreisverwaltung zuständig.
NachhilfePass hilft Ihnen gerne bei der Beantragung und der Wahl der von Ihrem Kind benötigten Lernförderung. Unsere Servicemitarbeiter unterstützen Sie hierbei gerne auch auf Englisch.
Wenn Sie eine oder mehrere der oben genannten Leistungen empfangen, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Nehmen Sie Ihren Rechtsanspruch wahr, zum Wohle Ihres Kindes. Auch Kinder, deren Versetzung (noch) nicht gefährdet ist benötigen manchmal Unterstützung außerhalb der Schule. Wenn Sie sich für Ihr Kind wünschen, dass es dieses Schuljahr nur gute Noten im Zeugnis stehen hat, dann füllen Sie einfach das Antragsformular inklusive des Zusatzfragebogens für Lernförderung aus und kontaktieren Sie NachhilfePass, um schon jetzt mit der Suche nach einem passenden Nachhilfelehrer zu beginnen. Ihr Kind wird es Ihnen (später) danken. Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29277640 oder per E-Mail via support@nachhilfepass.de. Auf unserer Webseite finden Sie auch eine Vielzahl an Informationen. Hier können Sie sich direkt bei NachhilfePass anmelden. In nur 1 Minute haben Sie schon Ihren Account erstellt.
Wenn Ihr Kind im Moment keine Lernförderung benötigt, empfehlen wir Ihnen, doch mal einen Blick auf unseren kostenloses Magazin zu werfen. In unseren Blogartikeln finden Sie und Ihr Kind hilfreiche und nützliche Tipps und Ideen, die ein erfolgreiches Lernen, die Persönlichkeitsentwicklung und den gesunden Umgang mit dem Schulalltag fördern. Die Beschäftigung mit Themen wie diesen trägt zu der positiven Entwicklung Ihres Kindes bei und steigert die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Schullaufbahn. Diese ist sowohl in Ihrem, als auch in unserem Interesse!