6. Januar 2021

Einspruch einlegen bei schlechten Noten - geht das?

Noten sind ein System zur objektiven Bewertung von Leistungen der Schüler. Zumindest sollen sie das sein … Doch immer wieder kommt es vor, dass sich jemand ungerecht beurteilt fühlt. Hast du dich auch schon mal gefragt, wie Lehrer Noten vergeben? In diesem Artikel findest du alle wichtigen Informationen rund um Schulnoten und ob es möglich ist, bei schlechten Noten Einspruch einzulegen.

So setzen sich Noten zusammen

Lehrer haben die Aufgabe, deine schulischen Leistungen zu beurteilen. In den ersten beiden Schuljahren werden in der Grundschule oft verbale Beurteilungen statt Noten verwendet. Ab der dritten Klasse werden in den meisten deutschen Bundesländern Noten vergeben.

Noten setzen sich aus folgenden Einzelleistungen zusammen:

  • Schriftliche Leistungen: Dazu gehören Klassenarbeiten und Klausuren, die im Vorhinein angekündigt werden. Wie viele Arbeiten festzulegen sind, ist rechtlich geregelt.
  • Sonstige Leistungen: Zu den sonstigen Leistungen zählen mündliche Prüfungen, unangekündigte schriftliche Überprüfungen, die Mitarbeit, Hausaufgaben, Projektarbeiten, Referate, Buchvorstellungen und alle sonstigen fachbezogenen Leistungen. Auch die Heftführung kann in die Beurteilung einfließen.

Die schriftlichen und sonstigen Leistungen werden von Lehrern unterschiedlich gewichtet. In den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen tragen die Ergebnisse aus schriftlichen Arbeiten meist zwischen 55 und 70 % zur Note bei.

Um die Notenvergabe transparent zu halten, informieren viele Lehrer Schüler und Eltern schriftlich oder bei einem Elternabend über die Kriterien zur Leistungsbeurteilung und die Gewichtung der Einzelleistungen.

Die Leistungsbeurteilung ist Ländersache. Das bedeutet, dass es jedes Bundesland eigene Richtlinien, Verordnungen und Gesetze haben bzw. einführen kann. Die Notengebung wird vom Land eigenverantwortlich geregelt.

Von 1 bis 6 – Notenvergabe in Deutschland

Seit dem Jahr 1938 gibt es in Deutschland sechs Noten, die Lehrpersonen vergeben können. Davor gab es in einigen Schulen ein dreistufiges Notensystem. In anderen wiederum wurden vier Noten vergeben. Anfang des 20. Jahrhunderts verwendeten die meisten Schulen ein fünfstufiges System – von der Eins für sehr gute Leistungen bis zur Fünf für nicht ausreichende.

Schließlich wurde im Jahr 1938 in ganz Deutschland die Note Sechs für ungenügende Leistungen eingeführt. Der genaue Grund für diese Maßnahme ist nicht bekannt. Bildungsexperten gehen davon aus, dass beim fünfstufigen System zu oft die Mitte – also die Drei – als Note vergeben wurde. Auch heute noch wird das sechsstufige Notensystem in Deutschland am häufigsten benutzt.

Das bedeutet deine Note

In deinem Zeugnis, unter Klassenarbeiten, bei einem Test – in der Schule gehören Noten zum Alltag. Mit einer Ziffer oder ein bis zwei Worten wird deine Leistung bewertet. Doch wann vergeben Lehrer welche Note?

1968 einigte sich die Kultusministerkonferenz auf sechs Noten und darauf, wann sie zu vergeben sind. Der Beschluss gilt für alle Bundesländer.

NotenzifferNotenbezeichnungNotendefinition laut KMK-Beschluss vom 03.10.1968
1sehr gutDie Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
2gutDie Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
3befriedigendDie Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
4ausreichendDie Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
5mangelhaftDie Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten.
6ungenügendDie Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können

Quelle: KMK Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (1968): Erläuterung der Notenstufen bei Schulzeugnissen und Einzelergebnissen in staatlichen Prüfungszeugnissen. Vereinbarung vom 03.10.1968. Kultusministerkonferenz: Bonn

Gut zu wissen: Auch nicht erbrachte Leistungen oder solche, die erschummelt wurden (durch Spickzettel, abschreiben etc.), sind mit „ungenügend“ zu beurteilen.

Ist meine Note gerecht?

Kennst du das auch? Du hast weniger Fehler in der Deutschschularbeit als dein Sitznachbar, aber die schlechtere Note. Dein Lehrer begründet das damit, dass Inhalt und Ausdruck beim Text deines Sitznachbarn besser sind.

Oder du wunderst dich, dass deine Freundin und du in einem Nebenfach unterschiedliche Noten im Zeugnis habt. Bei allen Tests und anderen Leistungsüberprüfungen hattet ihr dieselben Noten und doch steht bei ihr eine Zwei im Zeugnis und bei dir eine Drei. Dabei bist du ganz sicher, dass deine Mitarbeit besser ist, weil du dich öfter gemeldet hast als sie.

Jeder Lehrer hat seine eigenen Bewertungskriterien. Viele legen diese – gerade in den höheren Klassen – bereits am Anfang des Schuljahres offen. Dabei informieren die Lehrer Schüler und Eltern, aus welchen Leistungen sich die Note zusammensetzt und wie die Einzelleistungen gewichtet werden.

Aber auch die persönliche Sympathie und das Sozialverhalten spielen bei der Notengebung oft eine Rolle. Das soll zwar nicht sein, passiert aber meist unbewusst. Störst du zum Beispiel immer mal wieder den Unterricht, kann das in die Note miteinfließen. Bei bemühten, fleißigen und aufmerksamen Schülern sind Lehrer eher geneigt, eine Leistung zugunsten des Schülers zu bewerten.

Was kann ich bei ungerechten Noten tun?

Noten sollen objektiv und nach leistungsbezogenen Kriterien vergeben werden. Dennoch schwingt manchmal Persönliches mit und gerade in den sprachlichen Fächern würden schriftliche Texte, Aufsätze und Interpretationen von unterschiedlichen Lehrern wohl auch unterschiedlich benotet werden. Genauso kann es sich bei den Punkten Mitarbeit, Fleiß und Bemühen verhalten.

Da die Beurteilungskriterien natürlich für alle Schüler in gleichem Maße gelten, ist es nachvollziehbar, dass man untereinander vergleicht. Ist dir nicht klar, wie deine Note zustandekommt oder hältst du sie gar für nicht gerechtfertigt, hast du folgende Möglichkeiten:

1. Schritt: Gespräch mit dem Fachlehrer

Fühlst du dich ungerecht benotet, solltest du unbedingt das Gespräch mit deinem Fachlehrer suchen. Frage nach den Bewertungskriterien und den Gründen für die schlechte Note.

2. Schritt: Klassen- oder Vertrauenslehrer um Unterstützung bitten

Bringt das Gespräch mit deinem Fachlehrer kein Ergebnis, wendest du dich am besten an deinen Klassenlehrer oder einen Vertrauenslehrer. Schildere deine Situation und bitte um Unterstützung. Ein Gespräch von Kollege zu Kollege bringt oft mehr Erfolg als wenn ein Schüler vorspricht.

3. Schritt: Eltern einschalten

Bleibt dir weiterhin unklar, warum du die Note bekommen hast, solltest du deine Eltern einschalten. Lehrer müssen die Beurteilung begründen können. Eine Nachfrage deiner Eltern kann sich durchaus lohnen.

4. Schritt: Mit dem Fachbereichsleiter sprechen

Bist du trotz der bisherigen Gespräche und Erklärungen der Meinung, dass die Note ungerecht, ist der Fachbereichsleiter dein nächster Ansprechpartner.

5. Schritt: Gang zum Schulleiter

Die nächste Instanz ist der Schulleiter. Er prüft die Beurteilung der Einzelleistungen und lässt sich erklären, wie sich die Gesamtnote ergibt. Gemeinsam mit dir, deinen Eltern und dem Fachlehrer wird die Situation besprochen.

6. Schritt: Beschwerde beim Schulamt

Hältst du die Benotung weiterhin für ungerecht, können deine Eltern Beschwerde beim Schulamt, der Schulaufsicht und schließlich beim Kultusministerium einlegen.

Einspruch gegen Noten einlegen – So geht’s

Du hast zwei Möglichkeiten, deine Noten anzufechten:

  1. Du kannst gegen eine Einzelnote (z.B. auf eine Klausur) oder eine Note im Halbjahreszeugnis eine formlose Beschwerde einlegen. Die Schule muss die Notenvergabe dann erneut prüfen.
  1. Formellen Widerspruch kannst du gegen Zeugnisnoten einlegen, wenn sie entscheidend für deine Versetzung oder deinen weiteren Bildungsweg sind. Bist du noch nicht volljährig, müssen das deine Eltern übernehmen.

Innerhalb von 4 Wochen müssen sie der Schule schriftlich mitteilen, dass sie mit der Note nicht einverstanden sind und sie deshalb eine neuerliche Prüfung möchten. In der Widerspruchskonferenz beschäftigen sich die Schulvertreter nochmals mit der Notengebung.

Ein formeller Widerspruch kann als Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht enden. Die zuständige Behörde muss dann feststellen, ob die Note rechtmäßig vergeben wurde.

Tipp: Meist führt schon ein klärendes Gespräch mit deinem Lehrer zum Erfolg. Setze dich mit ihm und deinen Eltern zusammen und sage ihm offen, dass du dich ungerecht benotet fühlst. Dein Lehrer wird euch genau erklären, welche Bewertungskriterien er hat und wie er zu der Beurteilung gekommen ist.

Auch ein Lehrer kann einen Fehler machen, etwas falsch bewerten oder übersehen. Einen rechtlichen Anspruch auf eine Notenänderung oder die Wiederholung der Klassenarbeit gibt es nur, wenn die beanstandete Beurteilung relevant für die Zeugnisnote, die Versetzung oder das Abitur ist.

Welche Chancen hat ein Widerspruch gegen eine Note?

Welche Chancen ein Widerspruch gegen eine Note hat, kann man nur bei einem konkreten Fall sagen. Hat ein Schüler zum Beispiel mehrere Fünfen im Zeugnis, ist der Einspruch voraussichtlich wenig erfolgsversprechend. Dass gleich mehrere Noten geändert werden, ist eher unwahrscheinlich.

Fehlen allerdings nur ein oder zwei Punkte auf eine positive Bewertung, macht ein Widerspruch schon weit mehr Sinn.

In diesen Fällen stehen die Chancen auf eine Notenänderung nach einem Widerspruch gut:

  • Der Lehrer hat bei der Klassenarbeit oder einer Klausur unangemessen hohe Anforderungen gestellt. Das ist zum Beispiel Stoff, den ihr noch nicht gut erarbeitet habt.
  • Die Notenvergabe war ungerecht und willkürlich.
  • Es fehlen nur ein paar Punkte für die Versetzung oder auf eine bessere Note, die zum Abitur zählt.
  • Die gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen wurden nicht eingehalten. Z.B.: Innerhalb einer Woche dürfen nicht mehr als zwei Klassenarbeiten durchgeführt werden. Wurden drei Arbeiten angesetzt, wird ein Einspruch auf jeden Fall erfolgreich sein.
  • Auch wenn die Arbeit unter erschwerten Bedingungen geschrieben wurde, macht ein Einspruch Sinn. In Deutschland musste beispielsweise eine Klassenarbeit wiederholt werden, weil es im Klassenzimmer eine Temperatur über 30 Grad Celsius hatte.

Tipp: Der beste Weg, damit ein Widerspruch gar nicht erst nötig ist, sind gute Noten. Mit der NachhilfePass Online-Nachhilfe verbesserst du deine Noten nachhaltig und mit geringem Aufwand. Teste uns jetzt und buche deine kostenlose Probestunde.

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