Wie funktioniert eine Nachprüfung?
In den Bundesländern, in denen Sitzenbleiben noch möglich ist, kann ein Schüler seine Versetzung mit einer sogenannten Nachprüfung schaffen. Das regelt § 24 der Verordnung über die Sekundarstufe I.
Erfüllst du die Versetzungsbestimmungen bis zur Notenkonferenz nicht, musst du das Schuljahr eigentlich wiederholen. Allerdings kannst du am Ende der Sommerferien eine Nachprüfung ablegen und nachträglich versetzt werden. Bestehst du diese, darfst du in die nächsthöhere Klasse aufsteigen.
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